Gastronomie & Restaurants
Service-, Küchen- und Hilfspersonal, das Speisen und Getränke zubereitet oder ausgibt.
Verwalten Sie die IfSG-Folgebelehrung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtssicher, digital und zentral. Eine professionelle Plattform für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe, Catering und Gemeinschaftsverpflegung.
DSGVO-konform
Hosting in Deutschland
Rechtssichere Dokumentation
Mehrsprachig
Eine kurze, verständliche Einordnung, damit Sie wissen, was das Gesetz von Ihrem Unternehmen verlangt.
Die Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsbelehrung für alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie schließt an die einmalige Erstbelehrung beim Gesundheitsamt an und wird im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers durchgeführt.
Ziel ist es, das Wissen über Hygiene, Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie übertragbare Krankheiten regelmäßig aufzufrischen und so die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewährleisten.
Unternehmen sind verpflichtet, die Durchführung der Folgebelehrung sowie deren Inhalte nachweisbar zu dokumentieren. Bei Kontrollen durch Lebensmittelüberwachung oder Gesundheitsamt muss der Nachweis jederzeit vorgelegt werden können.
Die Pflicht zur Folgebelehrung gilt für alle Mitarbeitenden, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen, branchenübergreifend.
Service-, Küchen- und Hilfspersonal, das Speisen und Getränke zubereitet oder ausgibt.
Personal im Verkauf und in der Produktion frischer Backwaren und Konditoreiwaren.
Mitarbeitende in Herstellung, Verarbeitung und Verpackung von Lebensmitteln.
Mobiles Personal, das Speisen außerhalb fester Küchen zubereitet und ausgibt.
Kantinen, Mensen, Betriebs- und Schulverpflegung, jede gewerbliche Speisenausgabe.
Personal in Küchen von Pflegeheimen, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen.
Frühstücks-, Restaurant- und Bankettpersonal in Hotels und Pensionen.
Frischetheken, Backshops, Imbiss-Konzepte, inkl. Mehrstandortverwaltung.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt einen festen Rhythmus vor, die Verantwortung für Durchführung und Dokumentation liegt beim Arbeitgeber.
Bei Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitgeber.
Alle zwei Jahre, fortlaufend, solange die Tätigkeit besteht.
Inhalt, Datum und Teilnehmende sind nachweisbar festzuhalten und auf Anforderung vorzulegen.
Ja. Die mindlane Folgebelehrung erfüllt alle Anforderungen an Inhalte, Verständnisprüfung und Dokumentation und ermöglicht die rechtssichere digitale Durchführung mit erheblichen Vorteilen für Ihr Unternehmen.
Mitarbeitende erledigen die Folgebelehrung wann und wo es passt: am Smartphone, Tablet, Laptop oder Desktop, ohne App-Installation.
Ein Dashboard für alle Mitarbeitenden, Standorte und Belehrungen, inklusive Fortschrittsübersicht.
Zertifikate, Zeitpunkte und Inhalte werden automatisch protokolliert und sind jederzeit abrufbar.
Von der Einzelfiliale bis zur Kette mit tausenden Mitarbeitern, CSV-Import und Mehrstandort inklusive.
Mehrsprachige Inhalte, ideal für internationale Mitarbeiter in Gastronomie und Produktion.
Hosting in Deutschland, DSGVO-konform, mit klar geregelter Datenverarbeitung.
mindlane unterstützt bereits öffentliche Gesundheitsämter bei der Digitalisierung der IfSG-Erstbelehrung. Diese Expertise bringen wir nun in die Unternehmenswelt: eine moderne, professionelle Verwaltungslösung der Folgebelehrung.
Im Einsatz bei Gesundheitsämtern, mit den Anforderungen an Verlässlichkeit, Datenschutz und Nachweisbarkeit, die der öffentliche Sektor verlangt.
Zentrale Mitarbeiterverwaltung, CSV-Import, Standorte, Sammelabrechnung und revisionssichere Dokumentation, in einer Plattform.
Klar strukturierte Oberfläche, kurze Einarbeitung, mobil nutzbar, ohne IT-Projekt im Hintergrund.
Serverstandort Deutschland, DSGVO-konforme Datenverarbeitung, deutschsprachiger Support.
Vom ersten Login bis zum Zertifikat, ein klarer, einfacher Prozess für Ihr Unternehmen.
Konto in wenigen Minuten anlegen, ohne Vertragsbindung, ohne Setup-Gebühr.
Firmendaten, Rechnungsadresse und, bei Bedarf, mehrere Standorte hinterlegen.
Mitarbeiter einzeln oder per CSV-Import hinzufügen, auch ohne persönliche Geschäfts-E-Mail.
Folgebelehrung in Deutsch oder Englisch buchen und direkt den Mitarbeitenden zuweisen.
Verständliche Kapitel, kurze Verständnisprüfung, im Browser, ohne Installation.
Sie können jederzeit den Belehrungsstatus jedes Mitarbeiters einsehen.
Nachweis im PDF-Format pro Mitarbeitendem, jederzeit abrufbar, revisionssicher gespeichert.
Weniger Verwaltungsaufwand, klare Prozesse, rechtssichere Dokumentation, speziell für die Anforderungen größerer Mitarbeiterzahlen und mehrerer Standorte.
Alle Mitarbeiter in einer Übersicht, inkl. Status, Fälligkeiten und Zertifikaten.
Filialen, Küchen oder Betriebsstätten getrennt verwalten und gemeinsam auswerten.
Hunderte Mitarbeitende in einem Schritt importieren, ideal bei hoher Fluktuation.
Mitarbeitende auch ohne eigene Geschäfts-E-Mail anlegen und teilnehmen lassen.
Mehrsprachige Folgebelehrungen für gemischte Belegschaften, mit identischer Qualität.
Automatisch protokollierte Teilnahmen, jederzeit prüf- und exportierbar.
Nachweise im PDF-Format pro Person zentral gespeichert, auch nach Jahren noch verfügbar.
Eine Rechnung über das Unternehmen, kein Aufwand für einzelne Mitarbeitende.
Von 10 bis 10.000 Mitarbeitern, Prozesse bleiben gleich übersichtlich.
Ein fairer Festpreis pro Folgebelehrung. Sie zahlen genau für das, was Sie buchen.
pro Folgebelehrung & Mitarbeitendem · inkl. MwSt.
mindlane vereint die Anforderungen des öffentlichen Sektors mit der Effizienz moderner B2B-Software. Das Ergebnis: rechtssichere, transparente Prozesse für Ihr Unternehmen.
Mit mindlane verwalten wir alle Filialen unkompliziert an einem Ort und mit minimalem Aufwand.
Endlich eine Plattform, mit der wir Mitarbeiter auch ohne E-Mail schulen können.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um IfSG-Folgebelehrung, digitale Durchführung und die mindlane Plattform.
Eine Folgebelehrung ist die regelmäßige Wiederholungsbelehrung nach § 43 IfSG für Personen, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie schließt an die behördliche Erstbelehrung an, wird alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber durchgeführt und nachweisbar dokumentiert.
Alle Mitarbeitenden, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen, zum Beispiel in Gastronomie, Bäckereien, Küchen, Catering, Lebensmittelproduktion, Pflegeeinrichtungen, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung.
Die Folgebelehrung ist nach § 43 IfSG alle zwei Jahre verpflichtend. Die erste Folgebelehrung muss bei Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitgeber erfolgen. Verantwortlich für Durchführung und Dokumentation ist der Arbeitgeber.
Ja. Die Folgebelehrung kann digital durchgeführt werden, sofern Inhalte, Verständnisprüfung und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. mindlane stellt dafür eine geprüfte Plattform bereit, mit zentraler Verwaltung und revisionssicherer Dokumentation.
Ja. Über die erstellte Organisation können beliebig viele Mitarbeitende manuell oder per CSV angelegt werden, Folgebelehrungen gebucht und der Status jeder Belehrung zentral eingesehen werden.
Ja. mindlane unterstützt das Anlegen von Mitarbeitenden ohne eigene E-Mail-Adresse. Der Zugang erfolgt durch Eingabe von generierten Zugangsdaten oder noch einfacher per QR-Code, der Nachweis bleibt rechtssicher dokumentiert.
Eine Folgebelehrung kostet 12,99 € pro Mitarbeitendem (inkl. MwSt.). Keine Pakete, keine Setup-Gebühren, keine Vertragsbindung. Die Abrechnung erfolgt zentral über das Unternehmen, ohne dass jede Person einzeln bezahlen muss. Die Rechnung erhalten Sie automatisch zu Beginn des Folgemonats.
Ja. Nach Abschluss der Folgebelehrung steht ein PDF-Zertifikat zum Download bereit und bleibt jederzeit zentral abrufbar, inklusive Audit-Trail.
Ja. Die Folgebelehrung kann in deutscher und englischer Sprache absolviert werden, ideal für mehrsprachige Belegschaften in Gastronomie, Produktion und Hotellerie.
Mitarbeiter können einzeln über ein Formular oder per CSV-Datei in die Organisation importiert werden. So lassen sich auch größere Belegschaften oder neue Saison-Mitarbeiter in wenigen Minuten anlegen.
Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfolgt einmalig vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt. Die Folgebelehrung ist die zweijährliche Wiederholungsbelehrung im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.
Alle Betriebe, in denen Mitarbeitende mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen, darunter Gastronomie, Bäckereien, Catering, Lebensmittelproduktion, Gemeinschaftsverpflegung, Pflegeeinrichtungen und Hotellerie.
Alle Teilnahmen, Zeitpunkte und ausgestellten Zertifikate werden im Unternehmenskonto automatisch protokolliert. Bei einer Kontrolle durch Lebensmittelüberwachung oder Gesundheitsamt sind alle Nachweise sofort verfügbar.
Ja. mindlane ist auf Mehrstandort-Betriebe ausgelegt. Mitarbeitende lassen sich Standorten zuordnen, ideal für Filialketten und Mehrbetriebsstrukturen.
Ein einzelner Mitarbeiter ist in unter einer Minute angelegt. Per CSV-Import lassen sich hunderte Mitarbeitende auf einmal hinzufügen, besonders praktisch bei hoher Fluktuation oder Saisongeschäft.
Ja. Die Plattform wird in Deutschland gehostet und arbeitet vollständig DSGVO-konform. mindlane unterstützt bereits Gesundheitsämter bei der Digitalisierung der IfSG-Erstbelehrung, mit allen Anforderungen, die der öffentliche Sektor an Datenschutz und Sicherheit stellt.
Legen Sie Ihre Organisation in wenigen Minuten an, importieren Sie Ihre Mitarbeiter und starten Sie noch heute mit der rechtssicheren, zentralen Verwaltung Ihrer IfSG-Folgebelehrungen.