Für Unternehmen · §§ 42/43 IfSG

Folgebelehrung nach Infektionsschutz­gesetz, online durchführen.

Verwalten Sie die IfSG-Folgebelehrung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtssicher, digital und zentral. Eine professionelle Plattform für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe, Catering und Gemeinschaftsverpflegung.

Rechtssicher dokumentiert Deutsch & Englisch Auch ohne Mitarbeiter-E-Mail Auf jedem mobilen Endgerät
Vertraut von Behörden & Unternehmen
BSI C5:2020 Typ 2 zertifiziertes Hosting DSGVO-konform Hosting in Deutschland Rechtssichere Dokumentation Mehrsprachig
Grundlagen

Was ist eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Eine kurze, verständliche Einordnung, damit Sie wissen, was das Gesetz von Ihrem Unternehmen verlangt.

Die Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsbelehrung für alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie schließt an die einmalige Erstbelehrung beim Gesundheitsamt an und wird im Verantwortungs­bereich des Arbeitgebers durchgeführt.

Ziel ist es, das Wissen über Hygiene, Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie übertragbare Krankheiten regelmäßig aufzufrischen und so die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewährleisten.

Unternehmen sind verpflichtet, die Durchführung der Folgebelehrung sowie deren Inhalte nachweisbar zu dokumentieren. Bei Kontrollen durch Lebensmittelüberwachung oder Gesundheitsamt muss der Nachweis jederzeit vorgelegt werden können.

Wer ist betroffen

Wer benötigt eine Folgebelehrung?

Die Pflicht zur Folgebelehrung gilt für alle Mitarbeitenden, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen, branchenübergreifend.

Gastronomie & Restaurants

Service-, Küchen- und Hilfspersonal, das Speisen und Getränke zubereitet oder ausgibt.

Bäckereien & Konditoreien

Personal im Verkauf und in der Produktion frischer Backwaren und Konditoreiwaren.

Lebensmittelproduktion

Mitarbeitende in Herstellung, Verarbeitung und Verpackung von Lebensmitteln.

Catering & Eventküchen

Mobiles Personal, das Speisen außerhalb fester Küchen zubereitet und ausgibt.

Gemeinschafts­verpflegung

Kantinen, Mensen, Betriebs- und Schulverpflegung, jede gewerbliche Speisenausgabe.

Pflege­einrichtungen

Personal in Küchen von Pflegeheimen, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen.

Hotellerie

Frühstücks-, Restaurant- und Bankettpersonal in Hotels und Pensionen.

Filialbetriebe & LEH

Frischetheken, Backshops, Imbiss-Konzepte, inkl. Mehrstandort­verwaltung.

Pflichten & Intervalle

Wie oft muss die Folgebelehrung durchgeführt werden?

Das Infektionsschutzgesetz schreibt einen festen Rhythmus vor, die Verantwortung für Durchführung und Dokumentation liegt beim Arbeitgeber.

  • Erste Folgebelehrung

    Bei Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitgeber.

  • Weitere Folgebelehrungen

    Alle zwei Jahre, fortlaufend, solange die Tätigkeit besteht.

  • Dokumentation

    Inhalt, Datum und Teilnehmende sind nachweisbar festzuhalten und auf Anforderung vorzulegen.

Digital & rechtssicher

Kann die Folgebelehrung online durchgeführt werden?

Ja. Die mindlane Folgebelehrung erfüllt alle Anforderungen an Inhalte, Verständnisprüfung und Dokumentation und ermöglicht die rechtssichere digitale Durchführung mit erheblichen Vorteilen für Ihr Unternehmen.

Auf jedem mobilen Endgerät

Mitarbeitende erledigen die Folgebelehrung wann und wo es passt: am Smartphone, Tablet, Laptop oder Desktop, ohne App-Installation.

Zentrale Verwaltung

Ein Dashboard für alle Mitarbeitenden, Standorte und Belehrungen, inklusive Fortschritts­übersicht.

Lückenlose Dokumentation

Zertifikate, Zeitpunkte und Inhalte werden automatisch protokolliert und sind jederzeit abrufbar.

Skalierbar für Unternehmen

Von der Einzel­filiale bis zur Kette mit tausenden Mitarbeitern, CSV-Import und Mehrstandort inklusive.

Deutsch & Englisch

Mehrsprachige Inhalte, ideal für internationale Mitarbeiter in Gastronomie und Produktion.

Datenschutz & Sicherheit

Hosting in Deutschland, DSGVO-konform, mit klar geregelter Datenverarbeitung.

Warum mindlane

Die Plattform, die bereits Gesundheits­ämter digitalisiert.

mindlane unterstützt bereits öffentliche Gesundheitsämter bei der Digitalisierung der IfSG-Erstbelehrung. Diese Expertise bringen wir nun in die Unternehmens­welt: eine moderne, professionelle Verwaltungs­lösung der Folgebelehrung.

  • Behörden­erprobt

    Im Einsatz bei Gesundheits­ämtern, mit den Anforderungen an Verlässlichkeit, Datenschutz und Nachweisbarkeit, die der öffentliche Sektor verlangt.

  • Speziell für Unternehmen

    Zentrale Mitarbeiter­verwaltung, CSV-Import, Standorte, Sammel­abrechnung und revisions­sichere Dokumentation, in einer Plattform.

  • Einfach in der Bedienung

    Klar strukturierte Oberfläche, kurze Einarbeitung, mobil nutzbar, ohne IT-Projekt im Hintergrund.

  • Made & hosted in Germany

    Server­standort Deutschland, DSGVO-konforme Datenverarbeitung, deutsch­sprachiger Support.

In 7 Schritten

So funktioniert die digitale Folgebelehrung mit mindlane

Vom ersten Login bis zum Zertifikat, ein klarer, einfacher Prozess für Ihr Unternehmen.

  1. 1

    Registrieren

    Konto in wenigen Minuten anlegen, ohne Vertragsbindung, ohne Setup-Gebühr.

  2. 2

    Unternehmen als Organisation anlegen

    Firmendaten, Rechnungsadresse und, bei Bedarf, mehrere Standorte hinterlegen.

  3. 3

    Mitarbeiter hinzufügen

    Mitarbeiter einzeln oder per CSV-Import hinzufügen, auch ohne persönliche Geschäfts-E-Mail.

  4. 4

    Folgebelehrung buchen und zuweisen

    Folgebelehrung in Deutsch oder Englisch buchen und direkt den Mitarbeitenden zuweisen.

  5. 5

    Mitarbeiter absolvieren die Belehrung online

    Verständliche Kapitel, kurze Verständnisprüfung, im Browser, ohne Installation.

  6. 6

    Fortschritt zentral verwalten

    Sie können jederzeit den Belehrungsstatus jedes Mitarbeiters einsehen.

  7. 7

    Zertifikate herunterladen & dokumentieren

    Nachweis im PDF-Format pro Mitarbeitendem, jederzeit abrufbar, revisionssicher gespeichert.

Unternehmen anlegen
Vorteile für Unternehmen

Eine Plattform für alle Aspekte der Folgebelehrung

Weniger Verwaltungsaufwand, klare Prozesse, rechtssichere Dokumentation, speziell für die Anforderungen größerer Mitarbeiterzahlen und mehrerer Standorte.

Zentrale Mitarbeiter­verwaltung

Alle Mitarbeiter in einer Übersicht, inkl. Status, Fälligkeiten und Zertifikaten.

Mehrere Standorte

Filialen, Küchen oder Betriebsstätten getrennt verwalten und gemeinsam auswerten.

CSV-Import

Hunderte Mitarbeitende in einem Schritt importieren, ideal bei hoher Fluktuation.

Ohne E-Mail-Adresse

Mitarbeitende auch ohne eigene Geschäfts-E-Mail anlegen und teilnehmen lassen.

Deutsch & Englisch

Mehrsprachige Folgebelehrungen für gemischte Belegschaften, mit identischer Qualität.

Digitale Dokumentation

Automatisch protokollierte Teilnahmen, jederzeit prüf- und exportierbar.

Zertifikate jederzeit abrufbar

Nachweise im PDF-Format pro Person zentral gespeichert, auch nach Jahren noch verfügbar.

Sammel­abrechnung

Eine Rechnung über das Unternehmen, kein Aufwand für einzelne Mitarbeitende.

Skalierbar für Unternehmen

Von 10 bis 10.000 Mitarbeitern, Prozesse bleiben gleich übersichtlich.

Preis

Einfacher Preis. Keine Pakete.

Ein fairer Festpreis pro Folgebelehrung. Sie zahlen genau für das, was Sie buchen.

12,99 €

pro Folgebelehrung & Mitarbeitendem · inkl. MwSt.

Keine Setup-Gebühren und Vertragsbindung.
Zentrale Sammelabrechnung über das Unternehmen.
Inklusive Zertifikat im PDF-Format & revisionssicherer Dokumentation.
Warum mindlane?

Eine Lösung, der Behörden und Unternehmen vertrauen.

mindlane vereint die Anforderungen des öffentlichen Sektors mit der Effizienz moderner B2B-Software. Das Ergebnis: rechtssichere, transparente Prozesse für Ihr Unternehmen.

BSI C5
zertifiziertes Hosting beim deutschen Anbieter
24/7
verfügbar, Belehrungen jederzeit absolvierbar
2
Sprachen, Deutsch & Englisch verfügbar
Mitarbeitende & Standorte, skalierbar ohne Limit

Mit mindlane verwalten wir alle Filialen unkompliziert an einem Ort und mit minimalem Aufwand.

Eva Krause
Personalverwaltung · Werners Backstube

Endlich eine Plattform, mit der wir Mitarbeiter auch ohne E-Mail schulen können.

Thorsten Gans
Geschäftsführer · Fleischerei Müller
Gesundheitsamt Gastronomie Bäckerei-Kette Catering Pflege
FAQ

Häufige Fragen zur Folgebelehrung nach IfSG

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um IfSG-Folgebelehrung, digitale Durchführung und die mindlane Plattform.

Was ist eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Eine Folgebelehrung ist die regelmäßige Wiederholungsbelehrung nach § 43 IfSG für Personen, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie schließt an die behördliche Erstbelehrung an, wird alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber durchgeführt und nachweisbar dokumentiert.

Wer benötigt eine Folgebelehrung?

Alle Mitarbeitenden, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen, zum Beispiel in Gastronomie, Bäckereien, Küchen, Catering, Lebensmittelproduktion, Pflegeeinrichtungen, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung.

Wie oft muss die Folgebelehrung durchgeführt werden?

Die Folgebelehrung ist nach § 43 IfSG alle zwei Jahre verpflichtend. Die erste Folgebelehrung muss bei Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitgeber erfolgen. Verantwortlich für Durchführung und Dokumentation ist der Arbeitgeber.

Ist die Folgebelehrung online möglich?

Ja. Die Folgebelehrung kann digital durchgeführt werden, sofern Inhalte, Verständnisprüfung und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. mindlane stellt dafür eine geprüfte Plattform bereit, mit zentraler Verwaltung und revisionssicherer Dokumentation.

Können Unternehmen mehrere Mitarbeiter verwalten?

Ja. Über die erstellte Organisation können beliebig viele Mitarbeitende manuell oder per CSV angelegt werden, Folgebelehrungen gebucht und der Status jeder Belehrung zentral eingesehen werden.

Können Mitarbeiter ohne E-Mail-Adresse teilnehmen?

Ja. mindlane unterstützt das Anlegen von Mitarbeitenden ohne eigene E-Mail-Adresse. Der Zugang erfolgt durch Eingabe von generierten Zugangsdaten oder noch einfacher per QR-Code, der Nachweis bleibt rechtssicher dokumentiert.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Eine Folgebelehrung kostet 12,99 € pro Mitarbeitendem (inkl. MwSt.). Keine Pakete, keine Setup-Gebühren, keine Vertragsbindung. Die Abrechnung erfolgt zentral über das Unternehmen, ohne dass jede Person einzeln bezahlen muss. Die Rechnung erhalten Sie automatisch zu Beginn des Folgemonats.

Können Zertifikate heruntergeladen werden?

Ja. Nach Abschluss der Folgebelehrung steht ein PDF-Zertifikat zum Download bereit und bleibt jederzeit zentral abrufbar, inklusive Audit-Trail.

Gibt es die Folgebelehrung auf Englisch?

Ja. Die Folgebelehrung kann in deutscher und englischer Sprache absolviert werden, ideal für mehrsprachige Belegschaften in Gastronomie, Produktion und Hotellerie.

Wie funktioniert der CSV-Import?

Mitarbeiter können einzeln über ein Formular oder per CSV-Datei in die Organisation importiert werden. So lassen sich auch größere Belegschaften oder neue Saison-Mitarbeiter in wenigen Minuten anlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung?

Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfolgt einmalig vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt. Die Folgebelehrung ist die zweijährliche Wiederholungs­belehrung im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

Welche Unternehmen benötigen die Belehrung?

Alle Betriebe, in denen Mitarbeitende mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen, darunter Gastronomie, Bäckereien, Catering, Lebensmittelproduktion, Gemeinschafts­verpflegung, Pflegeeinrichtungen und Hotellerie.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Alle Teilnahmen, Zeitpunkte und ausgestellten Zertifikate werden im Unternehmenskonto automatisch protokolliert. Bei einer Kontrolle durch Lebensmittel­überwachung oder Gesundheits­amt sind alle Nachweise sofort verfügbar.

Können mehrere Standorte verwaltet werden?

Ja. mindlane ist auf Mehrstandort-Betriebe ausgelegt. Mitarbeitende lassen sich Standorten zuordnen, ideal für Filialketten und Mehrbetriebs­strukturen.

Wie schnell können neue Mitarbeiter angelegt werden?

Ein einzelner Mitarbeiter ist in unter einer Minute angelegt. Per CSV-Import lassen sich hunderte Mitarbeitende auf einmal hinzufügen, besonders praktisch bei hoher Fluktuation oder Saison­geschäft.

Ist mindlane datenschutzkonform?

Ja. Die Plattform wird in Deutschland gehostet und arbeitet vollständig DSGVO-konform. mindlane unterstützt bereits Gesundheitsämter bei der Digitalisierung der IfSG-Erstbelehrung, mit allen Anforderungen, die der öffentliche Sektor an Datenschutz und Sicherheit stellt.

Bereit, die Folgebelehrung Ihres Unternehmens zu digitalisieren?

Legen Sie Ihre Organisation in wenigen Minuten an, importieren Sie Ihre Mitarbeiter und starten Sie noch heute mit der rechtssicheren, zentralen Verwaltung Ihrer IfSG-Folgebelehrungen.

Auf einen Blick

  • Online & rechtssicher nach § 43 IfSG
  • Zentrale Mitarbeiter­verwaltung
  • CSV-Import & mehrere Standorte
  • Auch ohne Mitarbeiter-E-Mail
  • Deutsch & Englisch
  • Sammel­abrechnung über das Unternehmen